Grundlagen der nationalen Kompetenzerhebung

1. Bildungsstandards

Die Erhebung der Bildungsstandards erfolgt ab dem Schuljahr 2021/22 im Rahmen der Individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS ). Die Einführung der Bildungsstandards war vom Leitgedanken getragen, dass alle Schüler/innen grundlegende Kompetenzen nachhaltig erwerben.

Bildungsstandards legen konkret formulierte Lernergebnisse in Form von Könnensbeschreibungen fest (sogenannte "Can–Do–Statements"). Diese Can-Do-Statements wurden aus den Lehrplänen der Schularten und Schulstufen abgeleitet. Kompetenz­modelle und Deskriptoren struk­turieren und kon­kre­tisieren Bildungs­standards inner­halb eines Unterrichts­gegen­stands in der Volksschule und auf der Sekundarstufe I.

Mehr Informationen zu den Grundlagen der Bildungsstandards sowie zum Thema Bildungs­standards und kompetenz­orientierter Unterricht sind auf den entsprechenden Seiten verfügbar.

Download-Hinweis

Berichte und Daten zu Bildungsstandardüberprüfungen finden Sie im Materialienbereich der IQS-Website:

2. Schulqualitätsrahmen

Mit § 5 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes (BD-EG) wurde die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines umfassendes Bildungscontrollings (Qualitätsmanagement, Bildungsmonitoring und Ressourcencontrolling) – des Qualitätsrahmens für Schulen (QR) - geschaffen.

Die iKMPLUS-Rückmeldungen liefern den Schulleitungen und Lehrpersonen evidenzbasierte Erkenntnisse zur Reflexion der Ergebnisse und Wirkungen ihrer schulischen Arbeit und damit zur Weiterentwicklung der Schulqualität.

Im Rahmen der iKMPLUS erhalten neben der zuständigen Lehrperson und der Schulleitung auch die einzelne Schülerin/der einzelne Schüler und die Erziehungsberechtigten jährliche Rückmeldungen. Damit fördert die iKMPLUS die Vorgabe der Schulpartnerschaft. Zu den Schulpartner/innen zählen die Lehrpersonen, die Schüler/innen und Erziehungsberechtigten. Sie alle bekommen Einblick in den Grad der Kompetenz-Erreichung und vereinbaren gemeinsam mögliche Fördermaßnahmen.

3. Entwicklung der nationalen Kompetenzerhebung und frühere Erhebungen

Im Jahr 2009 wurden in Österreich per Verordnung die Bildungsstandards für die 4. Schulstufe der Volksschule für die Fächer Deutsch/Lesen/Schreiben und Mathematik sowie für die 8. Schulstufe der Sekundarstufe I für die Fächer Deutsch, (Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik eingeführt.

Die Bildungsstandards in Österreich orientieren sich dabei am Kompetenzbegriff von Weinert. Weinert definiert Kompetenzen als "die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösung in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können" (Weinert, 2001, S. 27 f.).

Bis 2019 erfolgte die Messung der Kompetenzen sowohl über Bildungsstandardüberprüfungen (BIST-Ü) als auch über die Informelle Kompetenzmessung (IKM).

Mit dem Regierungsprogramm 2017–2022 und dem Pädagogikpaket 2018 wurde eine Umstellung des Systems der Kompetenzmessungen eingeleitet, die in die Einführung der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) ab 2021/22 mündete.

Literatur: Weinert, F. E. (2001). Vergleichende Leistungsmessung in Schulen – eine umstrittene Selbstverständlichkeit. In F. E. Weinert (Hrsg.), Leistungsmessungen in Schulen (S. 17–31). Weinheim: Beltz.

4. Gesetzliche Grundlagen

Schulunterrichtsgesetz (SchUG)

In § 17 Abs. 1a Schulunterrichtsgesetz (SchUG) wird die zuständige Bundesministerin/der zuständige Bundesminister dazu ermächtigt, Bildungsstandards zu verordnen.

Dieses Gesetz gilt für die öffentlichen und die mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen der im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, geregelten Schularten.

IQS-Gesetz

Das IQS – Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen – wurde im IQS-Gesetz § 2 Abs. 2 mit der Mitwirkung am Bildungsmonitoring und an Maßnahmen der Qualitätssicherung, insbesondere an nationalen und internationalen Schülerinnen- und Schülerkompetenzerhebungen und an sonstigen Erhebungen beauftragt. Die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern ist nach § 4 Abs. 1 IQS-Gesetz (BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.) verpflichtend und befreit von der Teilnahme am Unterricht im unbedingt erforderlichen Ausmaß.

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über Bildungsstandards im Schulwesen (BIST-VO)

Mit dem Inkrafttreten und der Kundmachung der BIST-VO in der Neuverlautbarung 2020 wurde die Grundlage für die iKMPLUS geschaffen. Gemäß Bildungsstandardverordnung (BGBl. II Nr. 1/2009 i. d. g. F. BGBl. II Nr. 548/2020) sind alle Schüler/innen an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen zur Teilnahme verpflichtet.

Laut BIST-VO § 4 sind die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler bis zur 3. oder 4. bzw. 7. oder 8. Schulstufe objektiv festzustellen. Die Ergebnisse aus den Kompetenzerhebungen dürfen nicht in die Leistungsfeststellungen und -beurteilungen einfließen bzw. die Aufnahme an einer Schule mitbestimmen.

Bildungsdokumentationsgesetz 2020 (BilDokG 2020) und Bildungsdokumentationsverordnung (BilDokV 2021)

Hier wird die Datenverarbeitung zum Bildungscontrolling bzw. zu den Kompetenzerhebungen konkret geregelt.

Das IQS ist berechtigt, bei seinen Erhebungen gemäß § 16 BilDokG 2020 (BGBl. I Nr. 20/2021) Daten der eingerichteten Gesamtevidenzen der Schülerinnen und Schüler zu nutzen.

Die Schulleitung hat gemäß § 17 BilDokV2021 (BGBl. II Nr. 401/2021 i. d. g. F.) für die verpflichtend durchzuführenden Kompetenzerhebungen Daten gemäß Anlage 10 spätestens in der 42. Kalenderwoche jedes Kalenderjahres zu übermitteln. Jene Schulen der Sekundarstufe I, die zufällig für die Teilnahme an einer Sonderstichprobe ausgewählt wurden, haben die Daten bis spätestens in der 40. Kalenderwoche jedes Kalenderjahres dem IQS zu übermitteln.

Dies erfolgt mittels der iKMPLUS-Plattform des IQS.

Informations- und Durchführungserlässe zu den Kompetenzerhebungen

Mittels Erlässen informiert das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Durchführung der und die Angebote (Fortbildungen, Begleitmaterialien etc.) rund um die iKMPLUS.

Die Bildungsdirektorinnen und -direktoren werden gebeten, die Erlässe allen betroffenen Schulen in ihrem Wirkungsbereich weiterzuleiten und die Umsetzung zu unterstützen.

 

Informationen zu iKMPLUS

Bereich Volksschule:
T +43-662-620088-3010 (werktags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
E-Mail: ikmplus.vs@iqs.gv.at

Bereich Sekundarstufe:
T +43-662-620088-3020 (werktags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
E-Mail: ikmplus.sek@iqs.gv.at

BCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-Icons_datei_bildBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-IconsBCMS-Icons
Ihr Browser ist veraltet!

Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen. Den Browser jetzt aktualisieren

×