Pädagogin/Pädagoge für die Bildungsstandards in Salzburg

Das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) ist ein unabhängiges Bildungsforschungsinstitut nach öffentlichem Recht und hat derzeit ca. 60 Mitarbeiter/innen an drei Standorten (Graz, Salzburg, Wien).

Das BIFIE Salzburg ist für die Überprüfung der Bildungsstandards sowie die Durchführung von internationalen Schülerleistungsstudien (PISA, PIRLS, TIMSS) verantwortlich. Zum weiteren Ausbau des BIFIE Salzburg (Zentrum für Bildungsmonitoring und Bildungsstandards) suchen wir eine Pädagogin/einen Pädagogen.

Aufgabengebiete

  • Mitarbeit im Team Bildungsstandards
  • Konzeptentwicklung für die Rückmeldemoderation (Rückmeldemoderatoren = Personen, die Schulen bei der Interpretation von Ergebnissen der Standard-Überprüfung unterstützen)
  • Organisation der Schulung von Rückmeldemoderator/innen
  • Durchführung der Schulungen von Rückmeldemoderator/innen
  • Kommunikation des Rückmeldekonzepts nach außen

Erforderliche Kompetenzen

  • Langjährige Erfahrung als Lehrer/in oder Schulleiter/in
  • Abschluss eines einschlägigen Studiums
  • Erfahrung in der Steuerung/Begleitung von Schulentwicklungsprozessen
  • Erfahrung in der Qualitätsentwicklung von Unterricht und Schulen
  • Hohe kommunikative Kompetenzen
  • Kenntnisse der grundlegenden Theorien und Methoden im Bereich der empirischen Sozialforschung und der sozialwiss. Statistik
  • fundierte MS-Office-Anwenderkenntnisse

Wir bieten ein attraktives, festes Anstellungsverhältnis mit guten Entwicklungsmöglichkeiten in einem innovativen Umfeld an der Schnittstelle Wissenschaft – Praxis.

Kontakt

Wenn Sie an einer dauerhaften Stellung interessiert sind und Sie diese anspruchsvollen Aufgaben reizen, erwarten wir Ihre aussagekräftige Bewerbung.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an:
office.salzburg@bifie.at oder
Bundesinstitut BIFIE; Zentrum für Bildungsmonitoring und Bildungsstandards
Alpenstraße 121; 5020 Salzburg

Wir weisen darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten von der Bewerberin/vom Bewerber selbst zu tragen sind.