4. Erhebung im Frühling 2008

Petra Schneider & Simone Breit

Die Sprachstandsfeststellung soll gemäß der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Bundesländern 15 Monate vor Schuleintritt stattfinden. Daraus ergibt sich, dass im Frühling jeweils jene Kinder in ihren sprachlichen Kompetenzen beurteilt werden, die im Herbst des Folgejahres schulpflichtig werden. Für Kinder, die im Herbst 2009 in die Schule eintreten, fand die Erhebung im Mai 2008 statt. Die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark und Wien verwendeten dafür die vom Bund zur Verfügung gestellten Instrumente. Dazu waren vom BIFIE im Vorfeld der Erhebung viele organisatorische Maßnahmen zu tätigen, die nur in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Bundesländern realisiert werden konnten.

Beginn der Implementation in den Bundesländern

Die Implementation dieses Projekts begann im März 2008. Ziel war es, die Handhabung der Beobachtungsinstrumente und des dazugehörigen Materials an Personen in den teilnehmenden Bundesländern weiterzugeben, da die Verantwortung für die gesamte Implementierung bei den Bundesländern lag. In Zusammenarbeit mit Ansprechpartnerinnen und -partnern der einzelnen Länder wurden Vorgehensweisen, Versand der Materialien, Einschulungen etc. mit dem BIFIE vereinbart. Dabei wurde versucht, auf möglichst alle individuellen Wünsche in Bezug auf die Umsetzung des Projekts einzugehen. Außerdem wurden die zuständigen Stellen bei der Umsetzung vom BIFIE beraten und so weit wie möglich unterstützt. Hauptansprechpartner in Wien war die Magistratsabteilung 10 (MA 10), in Kärnten das Institut für Bildung und Beratung (IBB) bzw. in Salzburg, der Steiermark und dem Burgenland das Kindergartenreferat des jeweiligen Landes sowie die jeweilige Fortbildungsstelle.

Multiplikatoren-Schulungen

Um die große Anzahl an Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen einschulen zu können, wurden im Frühling 2008 vom BIFIE Seminare für Multiplikatorinnen und Multplikatoren organisiert und von zwei Mitarbeiterinnen durchgeführt. Diese ausgewählten Personen (Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) wurden z. B. von den Pädagogischen Hochschulen empfohlen und hatten im Anschluss die Möglichkeit, Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen der verschiedenen Einrichtungen in die beiden Beobachtungsinstrumente einzuschulen. Diese Multiplikatoren-Schulungen fanden an vier verschiedenen Standorten in Österreich statt, pro Seminar nahmen zwischen 20 und 35 Personen teil. Abbildung 4.1 zeigt eine Übersicht der durchgeführten Seminare.

Termine

Standort

04. und 05. März 2008

Salzburg

06. und 07. März 2008

Innsbruck

10. und 11. März 2008

Wien

12. und 13. März 2008

Graz

17. und 18. März 2008

Wien

31. März. und 01. April 2008

Salzburg (für BAKIPs)

Abbildung 4.1: Übersicht Multiplikatoren-Schulungen

Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wurden in das Sprachkompetenzmodell sowie in die Beobachtungsinstrumente eingeschult. Folgende Inhalte wurden im Rahmen der Seminare erarbeitet:

  • Projektarchitektur
  • Beobachtungsformen, Beobachtungsfehler, Unterscheidung Test – Beobachtung
  • Sprachwissenschaftlicher Hintergrund (Begriffsklärung Sprachstand/Sprachkompetenz, Erwerbskonzeptionen, Kompetenzenfächer)
  • Instrumente für die Sprachstandsfeststellung BESK 4–5 und SSFB 4–5 (Aufbau, Beobachtungskriterien, Operationalisierung, Auswertung und Interpretation)
  • Arbeit als Multiplikator/in (Ablauf einer Einschulung, Werkvertrag etc.)

Einschulung der Pädagoginnen und Pädagogen in die Beobachtungsinstrumente

Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren schlossen mit dem BIFIE einen Werkvertrag ab und wurden für ihre Tätigkeit entlohnt. Die Einschulungen in die Instrumente fanden in den Monaten April und Mai 2008 statt. Für die Durchführung der Seminare wurde den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren eine vollständige Seminarplanung zur Verfügung gestellt. In Wien und in Salzburg wurden insgesamt 83 Schulungen in Einheiten bis max. 25 Personen abgehalten. Ziel war es, die Pädagoginnen und Pädagogen im Umgang mit den Beobachtungsinstrumenten kompetent zu machen, um die Sprachstandsfeststellung durchführen zu können. Im Burgenland wurden Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, die am PH-Lehrgang „Frühe sprachliche Förderung“ teilnahmen, durch Multiplikatorinnen in die Handhabung der Beobachtungsinstrumente eingeschult. In Kärnten fanden an zwei Tagen Einführungen in Großgruppen statt, die von zwei Mitarbeiterinnen des BIFIE und einer Multiplikatorin aus Salzburg durchgeführt wurden. In der Steiermark wurden vom Land Informationsveranstaltungen durchgeführt.

Materialversand

Für die Durchführung der Sprachstandsfeststellung mit BESK 4–5 waren Materialpakete erforderlich. Ein Paket ist für eine Kindergartengruppe bestimmt und setzt sich zusammen aus einem Handbuch für die Pädagogin bzw. den Pädagogen, einem Bilderbuch und Spiel für die Gruppe sowie einem Bogen pro Kind der Zielgruppe. Außerdem wurde dem Materialpaket ein Rückmeldebogen beigelegt. Für die Erhebung mit SSFB 4–5 bestand ein Paket aus Beobachtungsbögen und einem Handbuch sowie einem Rückmeldebogen. Über Art und Weise des Materialversands entschieden die Ansprechpartner/innen in den teilnehmenden Bundesländern. In Wien wurde das gesamte Material für die Kindergärten des Magistrats an eine zentrale Stelle geschickt und von dort aus verteilt. Private Träger in Wien bekamen die Materialpakete entweder direkt in die einzelnen Kindergärten oder wie vereinbart an eine zentrale Stelle. In der Steiermark und in Salzburg wurden die Pakete an die einzelnen Einrichtungen versendet. Dafür war es notwendig, von den Verantwortlichen dieser Bundesländer Informationen über die Standorte der Kindergärten (Adresse, Anzahl der Gruppen etc.) zur Verfügung gestellt zu bekommen. In Kärnten wurden die Materialpakete als Sammellieferung zum Einschulungsort geschickt und dort verteilt. Insgesamt bedeutete der Versand der Materialien für das BIFIE einen sehr hohen logistischen Aufwand, für den eigene Hilfskräfte rekrutiert werden mussten.

Die Durchführung der Sprachstandsfeststellung

Nach einer Einschulung bzw. einer persönlichen Einarbeitung in den Beobachtungsbogen führten die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen die Sprachstandsfeststellung mit BESK 4–5 durch. Für die Beobachtung wurden vier Wochen anberaumt, um die Kinder der Zielgruppe über eine längere Phase beobachten zu können. Dadurch sollten die Ergebnisse in möglichst geringem Ausmaß von der Tagesverfassung der Kinder beeinflusst werden. Um die Beobachtung gut in den Kindergartenalltag integrieren zu können, gab es über die Beobachtungsabfolge der einzelnen Sprachstandsindikatoren keine Vorgaben. Für die Vergleichbarkeit der Beobachtungsergebnisse war es jedoch notwendig, die Sozialform, das Material sowie die Häufigkeit der Beobachtung vorzugeben. Während des Beobachtungszeitraums trugen die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen die Beobachtungen in den Bogen ein. Das Stärken-Schwächen-Profil erhielten sie durch das Übertragen der Beobachtungsergebnisse in das Auswertungsprofil am Ende des Bogens. Gleichzeitig wurde dabei für jedes Kind ein Gesamtwert berechnet. Bei der Beobachtung mit BESK 4–5 konnten auf Grund der 15 Beobachtungskriterien insgesamt 30 Punkte erreicht werden. Erreichte ein Kind auf Grund seiner sprachlichen Kompetenzen 20 Punkte oder weniger, benötigte es differenzierte Sprachfördermaßnahmen.

Für die Durchführung der Sprachstandsfeststellung mit SSFB 4–5 musste im Vorfeld der Schnuppertag geplant werden. Dafür standen zwei pädagogische Fachkräfte zur Verfügung: entweder zwei Personen aus dem Kindergarten oder je eine Person aus dem Bereich Kindergarten und Schule. Zu einem Schnuppertag sollten maximal sechs Kinder eingeladen werden, um ein In-Kontakt-Treten mit jedem einzelnen Kind sowie die systematische Beobachtung der Sprachkompetenz zu ermöglichen. Auch hier gab es über die Beobachtungsabfolge der Sprachstandsindikatoren keine Vorgaben. Oberste Priorität hatte das Wohlbefinden der Kinder, das Kennen lernen der Einrichtung und die Freude der Kinder am Spielen und Erkunden. Die Beobachtungen, die die pädagogischen Fachkräfte – im Idealfall – während der initiierten Aktivitäten machen konnten, wurden in den Beobachtungsbogen eingetragen und abschließend in das Auswertungsprofil am Ende des Bogens übertragen. Insgesamt konnten auf Grund der neun Beobachtungskriterien 18 Punkte erreicht werden, der festgelegte Schwellenwert lag hier bei 12 Punkten oder darunter. Der ermittelte Gesamtwert jedes Kindes entschied auch hier über den Bedarf an Fördermaßnahmen im sprachlichen Bereich. Ergänzend zu den Ergebnissen der Sprachstandsfeststellung erhielten die pädagogischen Fachkräfte wertvolle Informationen über die bisherige Sprachentwicklung durch einen Elternfragebogen (s. Anhang). Diese Informationen waren besonders wichtig, da die Eltern als Expertinnen und Experten ihrer Kinder betrachtet wurden. Der Fragebogen lag in Deutsch bzw. in verschiedenen Übersetzungen vor.

Anonymisierte Rückmeldung der Beobachtungsergebnisse

Jedem Materialpaket lag ein Rückmeldebogen bei, auf dem einige Kontextdaten der Kinder sowie die Beobachtungsergebnisse eingetragen wurden (s. Anhang). In Wien wurden die anonymisierten Ergebnisse von den Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen an die MA 10 und danach in elektronischer Form an das BIFIE weitergeleitet. Im Burgenland und in der Steiermark wurden die Rückmeldebögen im jeweiligen Kindergartenreferat des Landes gesammelt und an das BIFIE übermittelt. Aus Kärnten und Salzburg kamen die Rückmeldebögen direkt aus den einzelnen Kindergärten an das Bundesinstitut. Die Beobachtungsbögen selbst blieben in der Hand der jeweiligen Kindergartenpädagogin bzw. des Kindergartenpädagogen.

Die Beobachtung als Grundlage der pädagogischen Arbeit

Vorrangiges Ziel der Sprachstandsfeststellung 15 Monate vor Schulbeginn ist die Erfassung des Sprachstandes der Kinder, um eine fundierte Entscheidung über einen etwaigen Sprachförderbedarf treffen zu können. In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass im Kindergarten ausschließlich Sprachförderung, nicht jedoch Sprachtherapie durchgeführt werden kann. Unter Sprachförderung versteht Hellrung (2006, S. 74) „alle Maßnahmen, die im Kindergartenalltag von den pädagogischen Fachkräften eingesetzt werden, um die Sprachentwicklung der Kinder zu unterstützen.“ Sprachförderung unterstützt demnach den Spracherwerb bei allen Kindern. Bei Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen sind Sprachfördermaßnahmen jedoch nicht ausreichend, sie brauchen eine Sprachtherapie. Da Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen von allgemeiner Sprachförderung nicht ausreichend profitieren können, muss die Kindergartenpädagogin/der Kindergartenpädagoge die Eltern gegebenenfalls unbedingt an Logopädinnen/Logopäden, Linguistinnen/Linguisten oder Ärzte verweisen (Kraxberger, 2007). Diese Professionistinnen/Professionisten können Störungen abklären, während die Sprachstandsfeststellung durch Pädagoginnen/Pädagogen ausschließlich pädagogischen Zwecken dient.

Das Ergebnis der Sprachstandsfeststellung dient als Grundlage für pädagogische Maßnahmen:

  • Erstellung eines Förderplans: Auf Grund der Beobachtungsergebnisse ist es möglich, einen differenzierten Förderplan für das jeweilige Kind zu erstellen. Durch das entstandene Stärken-Schwächen-Profil können die Kindergartenpädagogin/der Kindergartenpädagoge gezielt Aktivitäten planen, die der Entwicklungsförderung des Kindes dienen.
  • Verlaufsbeobachtung: Die Wiederholung der Beobachtung nach einem bestimmten Zeitraum bietet der Pädagogin/dem Pädagogen die Chance, Entwicklungsfortschritte beim Kind zu erfassen und zu dokumentieren. Außerdem ermöglichen diese Ergebnisse die Adaptierung des bestehenden Förderplans, mit dem Ziel, das Kind entsprechend seines aktuellen Sprachstandes differenziert zu unterstützen.
  • Elterngespräch: Die Kindergartenpädagogin/der Kindergartenpädagoge kann die schriftliche Dokumentation der Beobachtung beim Elterngespräch für die Beschreibung des aktuellen Sprachentwicklungsstandes des Kindes nutzen. Auch Probleme und Schwierigkeiten des Kindes können angesprochen und belegt werden, gemeinsam mit den Eltern können Lösungen und Unterstützungsmaßnahmen für das Kind erarbeitet werden.
  • Vernetzung mit Fachdiensten: In der interdisziplinären Zusammenarbeit ist die Vernetzung von Fachpersonal aus verschiedenen Institutionen ein wichtiger Aspekt. Um dem Kind die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen, ist der Austausch aller Personen, die mit dem Kind arbeiten, besonders wichtig. Die schriftliche Dokumentation der Beobachtung unterstützt die Kindergartenpädagogin/den Kindergartenpädagogen im Gespräch mit anderen Fachleuten. Für diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ist jedoch das Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten notwendig.

 

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