1. Das Projekt „Frühkindliche Sprachstandsfeststellung“

Simone Breit & Petra Schneider

Die sprachlichen Kompetenzen eines Kindes

Sprache ist eine genuin menschliche Fähigkeit, durch die Kinder in zunehmender sozialer Reichweite und in zunehmender sachlicher Fülle und Komplexität kommunikativ handeln. Die sprachlichen Kompetenzen eines Kindes erweitern sich kontinuierlich im Aneignungsprozess. Der Sprachstand ist für Reich und Roth (2007) eine Momentaufnahme bezogen auf die Menge an sprachlichen Symbolen (Laute, Wörter, Regeln für das Zusammenstellen von Wörtern zu Aussagen), über die ein Kind verfügt, und auf die Kompetenz in der Nutzung dieser Symbole (Sprechhandlungen und Diskurse).

Die Sprachstandsfeststellung überprüft die sprachlichen Kompetenzen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Unter sprachlichen Kompetenzen wird dabei die Fähigkeit verstanden, über die sprachlichen Mittel produktiv (aktiv) und rezeptiv (Sprachverständnis) zu verfügen und sie der Kommunikationssituation angemessen verwenden zu können. Sprachkompetenz besteht aus einem Fächer an sprachlichen Qualifikationen und gliedert sich in die fünf Bereiche Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexikon/Semantik und Pragmatik/Diskurs.

Die Planung und Umsetzung von Fördermaßnahmen erfordert von pädagogischen Fachkräften das Wissen darüber, auf welcher Entwicklungsstufe der Sprachaneignung das einzelne Kind steht. Dazu ist die Bewertung der sprachlichen Kompetenzen erforderlich. Eine Sprachstandserhebung kann zwar Sprache prinzipiell nur ausschnittsweise erfassen, gibt allerdings aufschlussreiche Einblicke in die individuellen sprachlichen Fähigkeiten eines Kindes und bietet dadurch eine Grundlage für Fördermaßnahmen (Rössl, 2007).

Die Ziele

Mit dem Projekt „Frühkindliche Sprachstandsfeststellung“ wird vorrangig das Ziel verfolgt, flächendeckend den Sprachförderbedarf von Kindern 15 Monate vor der Einschulung differenziert zu erfassen. Dazu werden die sprachlichen Kompetenzen von Kindern im Alter von 4½ bis 5½ Jahren erfasst – unabhängig davon, ob die Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits eine Bildungs- und Betreuungseinrichtung besuchen oder noch im familiären Umfeld betreut werden. Durch den Einsatz von einheitlichen Beobachtungsinstrumenten wird der Sprachstand nach denselben Kriterien erhoben und die Entscheidung über den Förderbedarf nach klaren Richtlinien gefällt. Aufbauend darauf können die Kinder bei der Aneignung ihrer sprachlichen Kompetenzen differenziert unterstützt werden. In weiterer Folge ergibt sich auch die Möglichkeit, vorhandene Ressourcen für diese Fördermaßnahmen innerhalb der Bundesländer entsprechend des Bedarfs aufzuteilen. Die wiederholte Verwendung der Instrumente bei ein und demselben Kind, sprich eine Verlaufsbeobachtung, bietet die Chance, die Fortschritte des Kindes während der Sprachförderung zu belegen und die Fördermaßnahmen an den aktuellen Sprachstand anzupassen.

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer

Die Zuständigkeit für das Kindergartenwesen liegt in Österreich nicht auf Bundes-, sondern auf Landesebene. Das bedeutet, dass jedes Bundesland seine eigenen Gesetze und Verordnungen im Bereich der Kinderbetreuung ausführt und der Bund in diesem Bereich über keine Kompetenzen verfügt. Trotz dieser Gesetzeslage sieht es der Bund auch als seine Verantwortung, Initiativen für frühkindliche Bildungsprozesse zu setzen.

Grundlage des Projekts „Frühkindliche Sprachstandsfeststellung“ ist die 15a-Vereinbarung[1], die im Frühling 2008 zwischen Bund und Ländern geschlossen wurde. Dieser Vertrag beinhaltet Vereinbarungen über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplans. Der Bund verpflichtet sich in Art. 3, Abs. 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG …

„1. zur Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder bei der Aufnahme in die Schule die Unterrichtssprache ausreichend beherrschen, um dem Unterricht folgen zu können,

2. zur Erarbeitung von einheitlichen Deutsch-Standards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen,

3. zur Ausbildung der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen und Lehrenden an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie die spezielle Ausbildung der Leiterinnen und Leiter der Volksschulen und des mitverwendeten schulischen Personals im Bereich der Sprachstandsfeststellung und der frühen sprachlichen Förderung an den Pädagogischen Hochschulen,

4. zur Entwicklung von Curricula für ein einheitliches Qualifizierungsmodell für die spezielle Aus-, Fort- und Weiterbildung der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen im Bereich der Sprachstandsfeststellung und der frühen sprachlichen Förderung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik bzw. den Pädagogischen Hochschulen und

5. für die Länder ein geeignetes Verfahren zur Sprachstandsfeststellung zu entwickeln und bereit zu stellen.“

Die Länder verpflichten sich in Art. 3, Abs. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG …

„1. für die Information sowie für die Anwendung der Verfahren gemäß Abs. 2 Z 5 in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, für die Feststellung des Sprachförderbedarfs einschließlich jener Kinder, die bisher noch keine solche Einrichtung besucht haben,

2. für die erforderliche Sprachförderung in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß den einheitlichen Deutsch-Standards und

3. für die Zuweisung der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen zu den genannten speziellen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Bundes an den Pädagogischen Hochschulen Sorge zu tragen.“

Durch die Verpflichtung des Bundes, ein geeignetes Verfahren zur Sprachstandsfeststellung zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen, erging im September 2007 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) der Auftrag an das Projektzentrum für Vergleichende Bildungsforschung (ZVB) an der Universität Salzburg, Instrumente zur Sprachstandsfeststellung für 4½- bis 5½-jährige Kinder zu entwickeln. Am ZVB wurde daraufhin für dieses Forschungsvorhaben eine eigene Projektgruppe eingerichtet. Mit Beginn des Jahres 2008 wurde das ZVB in das neu gegründete Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) integriert und das wissenschaftliche Personal übernommen, so dass im Projektverlauf Kontinuität gewährleistet werden konnte.

Die Finanzierung des Projekts „Frühkindliche Sprachstandsfeststellung“ wurde zur Gänze vom BMUKK übernommen. Alle entwickelten Materialien wurden den an der Erhebung teilnehmenden Bundesländern kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2008 nahmen erstmalig fünf von neun Bundesländern an der Sprachstandsfeststellung mit BESK 4–5 (Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz 4- bis 5-Jähriger in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen) und SSFB 4–5 (Sprachstandsfeststellungsbogen für 4- bis 5-Jährige ohne institutionelle Bildung und Betreuung im Rahmen eines halbtägigen Schnuppertags im Kindergarten) teil: Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark und Wien.

Die Zielgruppe

Die jährlich erscheinende Kindertagesheimstatistik beinhaltet für die Planung des Projekts einige wichtige Hintergrundinformationen. Die aktuelle Ausgabe 2007/08 (Statistik Austria, 2008) berichtet von österreichweit 4 555 Kindergärten sowie 778 altersgemischten Betreuungseinrichtungen, die Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren betreuen. Die Anzahl der 4-Jährigen, die in Österreichs Einrichtungen betreut werden, liegt bei 73 765 Kindern, das entspricht einer Besuchsquote von 91,2 %. Für das Projekt „Frühkindliche Sprachstandsfeststellung“ führen diese Daten zu folgender Ausgangslage:

Die erste Zielgruppe bilden jene 91 % der 4½- bis 5½-Jährigen, die bereits 15 Monate vor Schuleintritt eine vorschulische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtung besuchen. Zweite Zielgruppe sind jene 9 % der Kinder dieses Alters, die bis dahin noch familiär betreut werden und für den Zweck der Sprachstandsfeststellung zu einem Schnuppertag in den Kindergarten eingeladen werden. Das bedeutet, dass auf Grund der unterschiedlichen Zielgruppen zwei verschiedene Beobachtungsinstrumente entwickelt werden müssen.

Abbildung 1.1 zeigt die Anzahl der Einrichtungen und der betreuten Kinder sowie die Besuchsquote der 4-Jährigen für die an der Sprachstandsfesstellung mit BESK 4–5 und SSFB 4–5 teilnehmenden Bundesländer (Quelle: Statistik Austria, 2008).

Projektorganisation und -ablauf

Für die Projektplanung und -durchführung zeichnet das ZVB und in weiterer Folge das BIFIE verantwortlich. Von dort wurde die Erstellung eines Beschreibungsmodells der sprachlichen Kompetenzen von 4½-/5-Jährigen (s. Kap. 2) in Auftrag gegeben. Auf der Basis dieses psycholinguistischen Sprachkompetenzmodells (Rössl, 2007) wurden im Winter 2007 die beiden Beobachtungsbögen BESK 4–5 und SSFB 4–5 für die Sprachstandsfeststellung entwickelt (s. Kap. 3) und im Jänner 2008 in einer Pilotierungsphase in einigen Kindergärten in Tirol, Salzburg und Wien erprobt (s. Kap. 6). Auf Grund der Rückmeldungen der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen[2] wurden die beiden Instrumente überarbeitet und Ende Februar 2008 vervielfältigt. Zwischen März und April 2008 fanden in einigen Bundesländern Seminare für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren statt. Diese schulen die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen regional in die Handhabung der Instrumente ein. Ab Mai 2008 begann die Sprachstandsfeststellung mit BESK 4–5 und SSFB 4–5 (s. Kap. 4). Die Rückmeldungen und Beobachtungsergebnisse von den Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen aus den teilnehmenden Bundesländern wurden für diese Publikation ausgewertet und aufbereitet (s. Kap. 5).

Abbildung 1.2 zeigt den Projektverlauf im Überblick und präsentiert den zeitlichen Rahmen, in welchem die einzelnen Phasen des Projekts durchgeführt wurden.

Abbildung

Abbildung 1.1: Kontextfaktoren für die Sprachstandsfeststellung

Zeitpunkt

Aufgaben und Inhalte

ab September 2007

Inhaltliche Konzeption, Projektplan

ab Oktober 2007

Konzeption eines psycholinguistisch fundierten Beschreibungsmodells der Sprachkompetenzen 4;6- bis 5;0-jähriger Kinder

ab November 2007

Erstellen der Verfahren zur Sprachstandsfeststellung samt Handbücher

Ende Dezember 2007

Pilotversion der Verfahren zur Sprachstandsfeststellung samt Handbücher

Jänner 2008

Pilotierung der Verfahren zur Sprachstandsfeststellung, Stellungnahmen aus den Bundesländern etc.

Februar 2008

Erstellen der Endversion der Verfahren zur Sprachstandsfeststellung, Druckaufträge für Bögen, Handbücher, Bilderbücher und Bildkarten

März 2008

Multiplikatoren-Schulungen in Salzburg, Innsbruck, Wien und Graz, Einschulungstermin in Salzburg für Lehrende und Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen aus den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik; Beginn Materialversand

ab April 2008

Einschulung der Pädagoginnen und Pädagogen in Wien und Salzburg, Informationsnachmittage in Klagenfurt; im Burgenland findet die Einschulung für einen Teil der Pädagoginnen und Pädagogen über den PH-Lehrgang statt

ab Mai 2008

Sprachstandsbeobachtung in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Steiermark, Wien und Salzburg sowie an den BAKIPs

Juni 2008

Beginn Rücklauf Ergebnislisten

Juli 2008

Beginn Dateneingabe Rückmeldebögen

ab August 2008

Datenaufbereitung und -auswertung, Berichtlegung

Abbildung 1.2: Projektverlauf im Überblick


1) verfügbar beispielsweise unter http://www1.land-oberoesterreich.gv.at/ltgbeilagen/blgtexte/20081573.htm [2009-01-29]

2) In dieser Publikation werden die Begriffe „Kindergartenpädagogin/Kindergartenpädagoge“ und „Pädagogin/Pädagoge“ synonym verwendet.

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